Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Energy Elevate GmbH für Photovoltaikanlagen
Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf sämtliche Verträge, die zwischen der Energy Elevate GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) in Bezug auf die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen in Deutschland abgeschlossen werden.
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung und Montage (inklusive AC und DC Montage) von Photovoltaikanlagen. Die von Energy Elevate haftet für die Richtigkeit und Qualität ihrer Arbeit. Die Hersteller der Komponenten übernehmen die Garantie gemäß den auf den Produktinformationsblättern angegebenen Fristen.
Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden kommt entweder in Papierform oder durch eine digitale Unterschrift über Pandadocs zustande. Der Abschluss erfolgt nach einem telefonischen Aufmaßgespräch und der Angebotserstellung.
Preise und Zahlungsbedingungen
Der Gesamtpreis, wie im Auftrag festgelegt, wird in Teilbeträgen fällig: 45 % nach Warenlieferung, 40 % nach Dachmontage, 10 % nach Montage der Elektrokomponenten und die abschließenden 5 % nach Fertigstellung und Inbetriebnahme durch die Energy Elevate GmbH. Diese Inbetriebnahme umfasst die Netzanschlussmeldung und das Inbetriebnahmeprotokoll. Die Zählermontage erfolgt jedoch durch den Netzbetreiber und liegt außerhalb unseres Leistungsumfangs.
Nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist ist der Auftraggeber zur Zahlung des vollen Preises verpflichtet, es sei denn, die Installation der Anlage ist wie geplant nicht möglich, wodurch der Auftrag entfällt.
Leistungsumfang & Lieferzeit
Die Lieferung und Leistung erfolgen gemäß Vertrag oder Angebot. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, ein fester Termin wurde vereinbart. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden den Anbieter von der Frist.
Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Für gewerbliche Kunden besteht kein Widerrufsrecht.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Energy Elevate GmbH, Königsallee 2b, 40212 Düsseldorf, info@e-elevate.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Datenschutz
Der Auftragnehmer hält die Vorschriften des Datenschutzes ein. Die Daten des Auftraggebers werden an Dritte, wie Planer, Montagepartner, Inbetriebnahmepartner, Speditionen zur Lieferung und alle anderen Positionen, die für die Vertragsabwicklung notwendig sind, weitergegeben.
Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für die Haftung für grob fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Angenommene / errechnete PV-Erträge und ein Autarkiegrad sind lediglich theoretisch errechnete Werte und können von den tatsächlich durch die Anlage erreichten Werten abweichen. Hierfür übernimmt Energy Elevate GmbH keine Haftung. Diese werden nicht Geschäftsgrundlage sowie nicht Vertragsbestandteil des Vertrages.
Verschattung / Verschmutzung
Dem Kunden ist bekannt, dass Verschattungen und/oder Verschmutzungen der PV-Anlage einen negativen Einfluss auf die theoretisch errechneten Erträge haben können. Energy Elevate GmbH übernimmt für die Freiheit von Verschattungen und/oder Verschmutzungen keine Haftung.
Staatliche Förderung
Energy Elevate GmbH steht nicht dafür ein, dass der Kunde für die Errichtung und/oder den Betrieb der Anlagen staatliche Förderungen erhält. Energy Elevate GmbH haftet für die dem Kunden insoweit übergebenen Informationen nur, wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten von Energy Elevate GmbH vorliegt.
Termine
In dem Vertrag genannte Bau- und/oder Liefertermine sind Wunschtermine und daher unverbindlich. Die Einhaltung von Terminen steht zudem unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Unterlieferanten bzw. Zulieferer der Energy Elevate GmbH. Alle Termine setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig erfüllt, insbesondere den fristgemäßen sowie vollständigen Zahlungseingang. Ein etwaiger eintretender Verzug bei der Lieferung sowie Ausführung der vereinbarten Leistungen inkl. der sich aus dem Verzug ergebenden Rechtsfolgen setzt in jedem Fall eigenes Verschulden der Energy Elevate GmbH voraus.
Netzanschluss
Energy Elevate GmbH wird den Netzbetreiber alsbald nach Vertragsabschluss anfragen, ob die Photovoltaikanlage an das Netz angeschlossen werden kann. Energy Elevate GmbH haftet nicht für die Richtigkeit oder Aktualität der Auskünfte des Netzbetreibers und für etwaige Kosten, die von dem Netzbetreiber später ggfls. geltend gemacht werden.
Erdarbeiten
Gegebenenfalls notwendige Erdarbeiten gehören nicht zu den von Energy Elevate GmbH geschuldeten Leistungen.
Schadensersatz
Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden beträgt der Schadensersatz pauschal 15% vom Nettovertragswert (ohne Mehrwertsteuer). Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Energy Elevate GmbH bleibt vorbehalten.
Eigentumsvorbehalt
Die bestellte Photovoltaikanlage, sowie zugehörige Komponenten und Bestandteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Energy Elevate GmbH.
Kündigungsrecht des Kunden
Macht der Kunde von dem ihm nach § 648 BGB (freies Kündigungsrecht) Gebrauch, sind die bis zur Kündigung von Energy Elevate GmbH erbrachten Leistungen zu vergüten und zusätzlich pauschal 15% der zum Kündigungszeitpunkt noch nicht erbrachten Leistungen. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass der Abzug höher als 85% ist. Energy Elevate GmbH bleibt nachgelassen, einen niedrigeren Abzug nachzuweisen und damit eine höhere Vergütung für die nicht erbrachten Leistungen geltend zu machen.
Zählerschrankanpassungen
Sofern im Angebot keine spezifischen Angaben zur Anpassung, Erneuerung oder Verlegung des Zählerschranks enthalten sind, gilt Folgendes: Sollte eine solche Anpassung für die Installation der Photovoltaikanlage erforderlich sein, trägt der Auftraggeber die Kosten. Für eine einfache Erweiterung des Zählerschranks berechnet der Auftragnehmer pauschal 1.400 EUR. Die Kosten für eine vollständige Versetzung oder Erneuerung werden individuell geprüft und dem Auftraggeber mitgeteilt. Sollte der Auftraggeber aufgrund der Höhe der Kosten seine Zustimmung zur Anpassung zurückziehen, stellt dies keinen gültigen Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag dar. Alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen sind weiterhin vom Auftraggeber zu bezahlen.
Internetverbindung und Marktstammdatenregister
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, am Aufstellungsort des Wechselrichters, des Speichers und der Wallbox eine funktionierende Internetverbindung bereitzustellen. Die Anmeldung der Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Erfüllung dieser Pflicht durch den Auftraggeber.
Gültigkeit des Angebots und Finanzierungsklausel
Dieses Angebot tritt erst nach bestätigter Finanzierung in Kraft. Der Kunde verpflichtet sich, unverzüglich nach Erhalt dieses Angebots eine Finanzierung bei einer anerkannten Finanzierungsinstitution anzufragen. Im Falle einer Finanzierungsabsage ist der Kunde verpflichtet, uns innerhalb von 30 Tagen einen schriftlichen Nachweis der Finanzierungsabsage vorzulegen. Sollte kein Nachweis der Finanzierungsabsage vorgelegt werden, gilt das Angebot als bestätigt und eine Stornierung seitens des Kunden wird gemäß unseren regulären Stornierungsbedingungen behandelt.
Mieterstrom und Zwischenzähler
Wünscht der Auftraggeber die Einrichtung von Mieterstrommodellen und ist hierfür die Installation eines Zwischenzählers sowie dessen Integration notwendig, fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 800 EUR an. Diese Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert in Rechnung gestellt.
Bereitstellung von Ersatzdachziegeln
Der Auftraggeber stellt 12 Ersatzdachziegel für die Installation zur Verfügung. Bis zu dieser Menge übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden. Bei Beschädigungen von mehr als 12 Ziegeln trägt der Auftragnehmer die Verantwortung für den Ersatz.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Energy Elevate GmbH für Wärmepumpen
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Energy Elevate GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) bezüglich der Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Wärmepumpensystemen in Deutschland.
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Planung, Lieferung und fachgerechte Installation von Wärmepumpenanlagen. Dazu gehören, wenn nicht anders vereinbart, sämtliche Leistungen für die Inbetriebnahme, jedoch nicht notwendige Erdarbeiten oder zusätzliche Installationsanforderungen.
Leistungsumfang und Pflichten
Die Energy Elevate GmbH verpflichtet sich, die Wärmepumpenanlage gemäß den anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu liefern und zu installieren.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Voraussetzungen für die Installation (z. B. Stromanschluss, Erdarbeiten, Zugang zu allen relevanten Bereichen) rechtzeitig erfüllt sind.
Falls erforderliche zusätzliche Leistungen (wie Erdarbeiten oder strukturelle Anpassungen) während des Projekts festgestellt werden, werden diese separat in Rechnung gestellt.
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers und schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Preise und Zahlungsbedingungen
Der Gesamtpreis sowie Teilzahlungen werden im Vertrag festgelegt. Es gelten folgende Zahlungsfristen: 65% des Gesamtbetrags bei Warenankunft, 25% nach der Installation und die restlichen 10% nach erfolgreicher Inbetriebnahme.
Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit leistet.
Liefer- und Leistungsbedingungen
Liefer- und Installationstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden.
Der Auftragnehmer ist von seiner Verpflichtung zur Einhaltung der Termine befreit, wenn Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder andere, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verursacht werden.
Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer gewährleistet die einwandfreie Installation der Wärmepumpensysteme. Mängel sind umgehend schriftlich anzuzeigen. Für Schäden durch unsachgemäßen Betrieb, Wartungsfehler oder Missachtung der Herstelleranweisungen haftet der Auftragnehmer nicht. Der Auftraggeber wird informiert, dass bauliche oder elektrische Gegebenheiten am Gebäude die Effizienz beeinträchtigen können; für daraus resultierende Minderleistungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Material- oder Herstellermängel fallen in die Garantie des Herstellers (Viessmann) gemäß dessen Bedingungen
Staatliche Förderungen
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Erhalt von staatlichen Förderungen. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, die entsprechenden Anträge rechtzeitig zu stellen.
Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu, nicht jedoch gewerblichen Auftraggebern. Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen.
Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grob fahrlässigem Verhalten oder Vorsatz beruhen. Für Schäden an bereits bestehenden Installationen, die während der Arbeiten an den Wärmepumpenanlagen auftreten, wird keine Haftung übernommen, es sei denn, sie wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Haftungsausschluss für Folgeschäden: Der Auftragnehmer haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, insbesondere nicht für Betriebsunterbrechungen oder Produktionsausfälle, die durch die Installation oder den Betrieb der Wärmepumpenanlagen entstehen könnten.
Eigentumsvorbehalt
Die Wärmepumpenanlage bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Energy Elevate GmbH. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Anlage zu demontieren.
Kündigung
Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber sind alle bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Ersatz der bereits entstandenen Kosten sowie auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15% der noch nicht erbrachten Leistungen.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende wirksame Regelung.